Architekten- und Ingenieurrecht

Wir bieten Ihnen kompetente Beratung in der vorhabenbezogenen Vertragsgestaltung für sämtliche Entwicklungs-, Planungs- und Steuerungsaufgaben. Zudem unterstützen wir Sie projektbegleitend in sämtlichen Stadien der Planung und Projektentwicklung. Ferner stehen wir Ihnen bei der Abwehr- bzw. Durchsetzung von Honoraransprüchen zur Seite. Schließlich beraten und vertreten wir Sie in Haftungs- und Regressfällen. Wir sprechen dabei „Ihre“ Sprache. Durch jahrelange Erfahrung sind uns die technischen, kaufmännischen und organisatorischen Abläufe von Planungs- und Steuerungsprojekten jeglicher Größenordnung vertraut. Ebenso sind uns Fachtermini und Wirkungszusammenhänge in Bau- und Immobilienprojekten im Detail bekannt. Wir stellen damit sicher, dass während der Mandatsbearbeitung Reibungsverluste vermieden werden, die darauf beruhen, dass die Kommunikation der Beteiligten aus unterschiedlichen Disziplinen nicht funktioniert. Die Reform der HOAI zum 01.01.2021 bringt neue Herausforderungen vor allen in der Vertragsgestaltung sowohl im B2B-Bereich als auch in Verbraucherverträgen.


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